Gut zu wissen

Termine nach Vereinbarung

Wir arbeiten ausschließlich mit Terminsprechstunde – so vermeiden wir Wartezeiten und können uns ausreichend Zeit für Sie und Ihr Tier nehmen. Bitte rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Aufnahmeformular vorab ausfüllen

Für einen reibungslosen Ablauf beim ersten Besuch bitten wir Sie, das Aufnahmeformular vorab auszufüllen. Sie können es direkt hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen.

Datenschutz wird bei uns ernst genommen

Ihre Daten und die Informationen zu Ihrem Tier behandeln wir vertraulich und gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen mit

Vorbefunde, Impfausweis, Medikamentenpläne oder Röntgenbilder helfen uns, Ihr Tier besser einzuschätzen und gezielter zu behandeln.

Stressfrei für Ihr Tier – gern mit Maulkorb oder Transportbox

Zum Schutz aller Patienten bitten wir Sie, Hunde angeleint (ggf. mit Maulkorb) und Katzen oder Kleintiere in einer sicheren Transportbox mitzubringen. Sprechen Sie uns gern an, wenn Ihr Tier besonders ängstlich oder unverträglich mit Artgenossen ist.

Medikamente und Futter bitte vorher bestellen

Damit alles für Sie bereitliegt, bitten wir um rechtzeitige Bestellung von Dauermedikamenten oder Spezialfutter – gern telefonisch oder per E-Mail.

 

Formulare zum Download

Hier können Sie alle relevanten Formulare vor Ihrem Termin herunterladen und entspannt zu Hause ausfüllen. Das spart beim Termin Zeit und Stress.

FAQ

Wann muss mein Tier geimpft werden?

Die Impfempfehlungen richten sich nach dem aktuellen Stand der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet). Alter, Lebensumstände und Gesundheitszustand spielen dabei eine wichtige Rolle. Eine zuverlässige Immunität erfordert mehrere Impfungen im ersten Lebensjahr und eine konsequente Auffrischung.

Für Hunde und Katzen gilt:

 Grundimmunisierung:

  • 1. Impfung: mit 8 Wochen
  • 2. Impfung: mit 12 Wochen
  • 3. Impfung: mit 16 Wochen
  • WICHTIG: Eine 4. Impfung (Auffrischung) nach 12 Monaten ist entscheidend, um den Langzeitschutz zu sichern.

Diese vier Impftermine sind nötig, weil bei jungen Tieren die sogenannten maternalen Antikörper (also der Schutz durch die Mutter) die Wirksamkeit der Impfstoffe beeinträchtigen können. Erst mit ca. 16 Wochen kann der Impfschutz zuverlässig aufgebaut werden – aber nur, wenn vorher auch korrekt geimpft wurde.

Danach: Auffrischungsimpfungen

  • Je nach Krankheit und Impfstoff alle 1 bis 3 Jahre
  • Beispiel: Leptospirose jährlich, Tollwut meist alle 3 Jahre

Für Katzen:

  • Zusätzlich kann eine Impfung gegen Leukose (FeLV) empfohlen werden – vor allem bei Freigängern.
  • Auch hier ist die Auffrischung nach einem Jahr nach der Grundimmunisierung entscheidend.

Unser Tipp: Impfungen sind nicht „einmal und fertig“. Der richtige Zeitpunkt entscheidet über den Impferfolg – wir beraten Sie gerne persönlich für den optimalen Schutz Ihres Tieres!

Tollwutimpfung bei Hunden, Katzen und Frettchen – wichtig für Auslandsreisen

Wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland reisen möchten – ob innerhalb der EU oder in einen Drittstaat –, ist eine gültige Tollwutimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Impfung ist Pflicht und wird im blauen Heimtierausweis dokumentiert.

Voraussetzungen für eine gültige Auslandsreise:

  • Das Tier ist mindestens 12 Wochen alt
  • Es hat eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt ist
  • Die Impfung ist im EU-Heimtierausweis korrekt eingetragen (mit Etikett, Datum, Unterschrift, Stempel)
  • Das Tier ist mit einem Mikrochip eindeutig identifizierbar

Wichtiger Hinweis: Dreiwöchige Wartezeit bei Erstimpfung oder abgelaufener Impfung

  • Erstimpfung: Die Reise darf frühestens 21 Tage nach der Impfung erfolgen.
  • Auffrischung: Wird zu spät geimpft (auch nur einen Tag!), gilt die Impfung als Erstimpfung – es beginnt erneut die 21-Tage-Wartefrist.
  • Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt ausnahmslos – selbst wenn Ihr Tier bereits mehrfach gegen Tollwut geimpft war.

Kein Eintrag mit Rückwirkung erlaubt

Bitte haben Sie Verständnis:
Wir Tierärztinnen und Tierärzte dürfen kein früheres Impfdatum eintragen, um eine Reise zu ermöglichen – das wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht und kann ernste Konsequenzen haben, auch für das Tier.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die Impfung kümmern, tragen Sie das Risiko selbst – z. B. Quarantäne am Zielort oder sogar die Zurückweisung an der Grenze.

Unser Tipp:

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrer Reiseplanung – idealerweise mindestens 4 Wochen vorher, damit wir alles besprechen und ggf. fehlende Impfungen nachholen können.
So steht einem sicheren und entspannten Urlaub mit Ihrem Tier nichts im Weg!

Gibt es eine Impfung gegen Zecken? Und wie gefährlich sind Zeckenstiche für meinen Hund?

Gibt es eine Impfung gegen Zecken?

Nein, eine Impfung direkt gegen Zecken selbst gibt es nicht.
Aber: Es gibt Impfungen gegen bestimmte Krankheiten, die durch Zecken übertragen werden – zum Beispiel:

  • Borreliose: Eine bakterielle Erkrankung, die in bestimmten Regionen vorkommt. Eine Impfung ist möglich, wird aber nicht für alle Hunde empfohlen – wir beraten Sie individuell.
  • Gegen andere Erreger wie Anaplasmen, Babesien oder FSME gibt es keine zugelassene Impfung für Hunde.

Der beste Schutz vor Zeckenstichen sind wirksame Zeckenmittel – z. B. Spot-ons, Tabletten oder Halsbänder, die die Zecken abwehren oder abtöten.

Wie gefährlich sind Zeckenstiche für meinen Hund?

Zecken können beim Hund schwere Krankheiten übertragen, unter anderem:

  • Anaplasmose
  • Borreliose
  • Babesiose
  • Ehrlichiose

Diese Erkrankungen können hohes Fieber, Gelenkentzündungen, Blutarmut, Organschäden und sogar lebensbedrohliche Zustände verursachen – teilweise mit zeitverzögertem Verlauf, Wochen oder Monate nach dem Zeckenstich.

Einzelne dieser Krankheiten kommen auch bei Reisen nach Südeuropa deutlich häufiger vor („Mittelmeerkrankheiten“).

Unser Tipp:

  • Verwenden Sie ganzjährig ein wirksames Zeckenschutzmittel
  • Kontrollieren Sie Ihren Hund nach Spaziergängen – besonders Kopf, Hals, Bauch und Zwischenräume der Beine

Lassen Sie sich bei uns zur passenden Zeckenprophylaxe und eventuellen Impfungen beraten – je nach Region, Reiseziel und Risikofaktoren

Wann brauche ich eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit Spezialisierung auf Neurologie?

Wenn Ihr Tier auffällige Bewegungen, Krämpfe, Gleichgewichtsstörungen oder plötzliche Verhaltensänderungen zeigt, kann eine Erkrankung des Nervensystems vorliegen. In solchen Fällen ist eine tierärztliche neurologische Abklärung sinnvoll.
Typische Beispiele:

  • Krampfanfälle (z. B. Epilepsie)
  • Lähmungen oder Schwäche der Beine
  • Kopfschiefhaltung, Koordinationsprobleme
  • Rückenmarksprobleme (Bandscheibenvorfall etc.)

Wann brauche ich eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit Spezialisierung auf Orthopädie?

Wenn Ihr Tier lahmt, sich ungern bewegt oder plötzlich nicht mehr springen oder laufen will, kann eine orthopädische Ursache dahinterstecken – also eine Erkrankung an Knochen, Gelenken, Sehnen oder Muskeln.
Typische Gründe für eine orthopädische Untersuchung sind:

  • Gelenkprobleme (z. B. Hüftdysplasie, Arthrose)
  • Knochenbrüche oder Verletzungen
  • Kreuzbandrisse
  • Wachstumsstörungen bei jungen Tieren

Warum sind Tierarztkosten gestiegen?

Die Kosten für tierärztliche Leistungen sind in den letzten Jahren unter anderem deshalb gestiegen, weil:

  • die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 angepasst wurde – die erste umfassende Aktualisierung seit über 20 Jahren.
  • moderne Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten (z. B. digitales Röntgen, Laboruntersuchungen, OP-Techniken) deutlich verbessert wurden.
  • Personal-, Energie- und Materialkosten im gesamten Gesundheitswesen gestiegen sind.
  • gleichzeitig der Anspruch an Tiermedizin, Tierwohl und Hygiene gewachsen ist – was wir auch für Ihr Tier leisten möchten.

Wir legen Wert auf Transparenz und beraten Sie vor jeder Behandlung zu den anfallenden Kosten.

Brauche ich eine Tierkrankenversicherung?

Eine Tierkranken- oder OP-Versicherung kann sehr sinnvoll sein – vor allem bei plötzlichen, hohen Behandlungskosten z.B. durch Operationen oder chronische Erkrankungen. Ob sich eine Versicherung lohnt, hängt vom Alter, der Rasse und dem Gesundheitszustand Ihres Tieres ab. Gern beraten wir Sie dazu unabhängig in der Praxis.

Was ist ein tiermedizinischer Notfall?

Ein Notfall liegt vor, wenn das Leben oder Wohlbefinden Ihres Tieres akut bedroht ist. Typische Beispiele: starke Atemnot, Krampfanfälle, blutende Wunden, Vergiftungsverdacht, Verkehrsunfall, Magendrehung, anhaltendes Erbrechen oder fehlender Kotabsatz. Im Zweifel: lieber einmal zu viel anrufen als einmal zu spät!

Kann ich Medikamente für mein Tier einfach abholen?

Nicht immer. Viele Medikamente unterliegen dem Tierarzneimittelgesetz und dürfen nur nach einer aktuellen Untersuchung abgegeben werden. Bei Dauermedikation (z. B. gegen Arthrose oder Epilepsie) sind regelmäßige Kontrollen Pflicht. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen gern, was im Einzelfall nötig ist.

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr:
7:30 – 12:00 & 13:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch:
8:00 – 12:00 & 14:00 – 17:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 11:00 Uhr

Terminvereinbarung

+49 7361 79311 oder hier online

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